- Die Vereinsbeiträge sind jährlich im Voraus zu zahlen. Sie werden, in der Regel per Lastschrift, bis Ende April erhoben.
- Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben.
- In Einzelfällen können Beiträge auf Antrag durch den Vorstand gestundet, ermäßigt oder erlassen werden.
- Wer über den jährlich stattfindenden Schnupperkurs beitritt, dem werden die Kosten des Kurses auf den ersten Jahresbeitrag anteilig angerechnet.
- Jedes aktive Mitglied, das mehr als 49 km im Jahr rudert, hat 5 Arbeitsstunden Bootshausarbeitseinsatz zu leisten. Ersatzweise wird je nicht abgeleistete Stunde der gesetzliche Mindestlohn eingezogen (siehe Bootshausarbeitseinsatzordnung).
- Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich, spätestens bis zum 30.09. (3 Monate vor Jahresende), beim Vorstand eingereicht werden.
Jahresbeiträge (per Beschluss der JHV vom 05.02.2025) | ||
Mitgliedsgruppe | 2025 | ab 2026 |
Erwachsene | 210,- € | 240,- € |
Kinder, Jugendliche Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 115,- € | 120,- € |
Schüler, Auszubildende, Studenten * Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (mit Nachweis) | 120,- € | 130,- € |
Familie * | 325,- € | 360,- € |
Indoor-Sportler * Nutzung der Ergometer und des Hallentrainings | 120,- € | 130,- € |
Auswärtige Mitglieder * | 75,- € | 90,- € |
Unterstützende (passive) Mitglieder * | 75,- € | 90,- € |
Kanu Nutzung der vereinseigenen Kanus und des Bootshauses | 110,- € | 120,- € |
Schüler-, Studenten und Auszubildende: Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr muss ein entsprechender Nachweis, jährlich zum 31.01. eines Jahres), schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Bei Versäumnis erhebt der Vorstand den vollen Jahresbeitrag eines regulären Erwachsenen.
Familienmitgliedschaft: Eltern können mit ihren minderjährigen Kindern eine Familienmitgliedschaft beantragen. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Beitragsgestaltung. Es ist keine eigene Mitgliedschaftsform, die Mitglieder der Familie sind für sich eigenständige Mitglieder des Vereins. Die Familienmitgliedschaft kann außerdem bei Ehepartnern ohne Kinder bzw. eheähnlichen Gemeinschaften gewährt werden. Es ist ausreichend, wenn ein Elternteil Mitglied ist. Für die Kinder endet die Familienmitgliedschaft mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Sollte sich das Kind dann noch in Ausbildung befinden, endet die Familienmitgliedschaft mit deren Beendigung, spätestens aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Indoor-Sportler: Mitgliedern, die sich sportlich betätigen möchten, die aber nicht am regulären Ruderbetrieb teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit offen, unsere Ergometer zu nutzen und im Winter am Hallensport teilzunehmen. Ein Wechsel in oder aus der ordentlichen Mitgliedschaft ist zu den gleichen Bedingungen möglich wie bei einer passiven Mitgliedschaft.
Auswärtige Mitgliedschaft: Auswärtige Mitglieder sind diejenigen Mitglieder, die Papenburg länger als ein Jahr verlassen und ihre Umschreibung zum auswärtigen Mitglied beim Vorstand beantragt haben. Sie haben kein Stimmrecht.
Unterstützende (passive) Mitgliedschaft: Mitglieder, die den Verein fördern möchten, ohne selbst aktiv am Sportbetrieb teilzunehmen, können als passive Mitglieder geführt werden. Passiven Mitgliedern ist die Nutzung von Sportgeräten des Vereins grundsätzlich nicht gestattet. Der Wechsel von der ordentlichen in die passive Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden und ist grundsätzlich nur zum Jahresende möglich. Bei einem Wechsel von der passiven in die ordentliche Mitgliedschaft muss grundsätzlich für das gesamte Jahr, in dem der Wechsel erfolgt, der Beitrag für ordentliche Mitglieder bezahlt werden.
Papenburg den 05.02.2025
Der Vorstand